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NRW-Aktuell

CDU-Landtagsfraktion legt Fragenkatalog zum Unglück auf der Loveparade vor

28.07.10 |Von: Peter Biesenbach

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Unglück auf der Loveparade in Duisburg hat die CDU-Landtagsfraktion heute einen Fragenkatalog an den Innenminister des Landes NRW geschickt.

Gleichzeitig hat der Stv. Fraktionsvorsitzende, Peter Biesenbach, eine Sondersitzung des Innenausschusses für die kommende Woche beantragt.

Unten finden Sie den Wortlaut des Schreibens und die Fragen an den Innenminister.

 


Herrn
Minister für Inneres und Kommunales
Ralf Jäger
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf

 

Sehr geehrter Herr Minister,

wir alle sind betroffen und erschüttert angesichts des schrecklichen Unglücks, das sich am vergangenen Samstag in Duisburg ereignet hat. 21 junge Menschen sind aus dem Leben gerissen worden, über 500 wurden verletzt, zahlreiche weitere wurden traumatisiert. Ihnen gilt das tiefe Mitgefühl aller Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass alle Beteiligten zunächst einen Augenblick in Trauer verharren. Doch kursieren bereits seit vergangenem Sonntag in den Medien die unterschiedlichsten Darstellungen der Ereignisse. Die wechselseitigen Schuldzuweisungen stellen insbesondere die Gefühle der Angehörigen auf eine harte Probe. Ihnen gegenüber ist auch die Politik im besonderen Maße verpflichtet, nun baldmöglichst für Klarheit zu sorgen.

Sie haben am vergangenen Montag im Verlauf des Gesprächs mit Vertretern aller Fraktionen im Landtag und gegenüber der Presse erklärt, dass sie dem Innenausschuss nach dem Ende der Sommerpause ausführlich Bericht erstatten wollen. Dies erscheint mir angesichts der besonderen Verantwortung, die dem Parlament aus dieser Situation gegenüber den Opfern aber auch gegenüber der gesamten Bevölkerung erwächst, heute nicht mehr ausreichend. Die Presseberichterstattung hat zahlreiche neue Fragen aufgeworfen, die es zügig zu klären gilt.
Im Namen der CDU-Landtagsfraktion habe ich daher bei dem Präsidenten des Landtags eine
Sondersitzung des Innenausschusses
für die Mitte der kommenden Woche beantragt. Als Termin habe ich Mittwoch, den 4. August 2010, vorgeschlagen.
Im Namen der CDU-Fraktion bitte ich Sie im Rahmen dieser Sondersitzung, die während des Informationsgesprächs in Ihrem Hause am vergangenen Montag bereits gestellten und bislang noch nicht beantworteten Fragen zu den Themen „Sicherheitskonzept“, „Genehmigungsverfahren“ und „Veranstaltungsablauf“ – soweit bereits möglich – zu beantworten.

Weiter erbitte ich Informationen zu folgenden zusätzlichen Fragen:

  1. Seit wann und wie oft tagte der von Ihnen angesprochene „Arbeitskreis Sicherheit“?
  2. Waren Polizei und Feuerwehr vor Ort an der Erarbeitung des Sicherheitskonzepts beteiligt? Wenn ja, welche Behörden oder Dienststellen?
  3. Hatte das Polizeipräsidium Duisburg Kenntnis von dem Sicherheitskonzept, das letztendlich der erteilten Genehmigung der Veranstaltung zu Grunde lag? Falls ja: Gab es Versuche, etwaig erkannte Mängel des Konzepts abzustellen?
  4. Haben Einsatzführer oder leitende Mitarbeiter der Polizei oder Feuerwehr zu irgendeinem Zeitpunkt Sicherheitsbedenken geäußert?
    Wenn ja,
    wer,
    zu welchem Zeitpunkt und
    wem gegenüber?
    Wenn ja, hat die geäußerte Kritik von Polizei oder Feuerwehr Berücksichtigung gefunden?
  5. Zu wessen Verantwortungsbereich gehörten die beiden Tunnel und die Rampen?
  6. Wie hätte die Zuflussregulierung für Besucher funktionieren sollen?
    Wer hatte sie zu steuern?
  7. Nach den am Montag erteilten Informationen musste die Zuflussregulierung zeitweise außer Kraft gesetzt werden.
    Was war der Grund und
    welche Maßnahmen
    wurden von wem 
    mit welchem Ziel ergriffen?
  8. Gab es Vorkehrungen oder Maßnahmen, die zu- und abfließenden Besucherströme im Bereich der Rampen oder Tunnel zu trennen ?
  9. Sah sich die Einsatzleitung der Polizei während der Veranstaltung gezwungen, von dem Sicherheitskonzept abweichende Maßnahmen zur Lenkung/Steuerung der Besuchermassen zu treffen ?
  10. Wenn ja,
    zu welchem Zeitpunkt waren der Einsatzleitung vor den tragischen Ereignissen
    welche Lagemeldungen hinsichtlich etwaiger Gefahrenlagen für die Besucher
    bekannt?
  11. Welche Meldungen lagen der Einsatzleitung insbesondere in der letzten halben Stunde vor dem Unglück vor?
  12. Sind Augenzeugenberichte zutreffend, wonach die Polizei ankommende und abwandernde Veranstaltungsbesucher durch eine Polizeikette voneinander getrennt hat, wie es in Medienberichten (Westdeutsche Zeitung vom 27.07.2010, S. 3) heißt? Stimmt es, dass sich die Masse hierdurch „emotional aufgeladen“ hat, bevor sich die Polizei „plötzlich und unkontrolliert zurückgezogen“ hat (ebd.)?
  13. Auf welchen Sachverhalt stützen sich die Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, die nach Pressemeldungen (WDR.de; Zugriff vom 27.07.2010) gegen Polizisten erstattet worden sind?
  14. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorwürfe, die der Veranstalter der Loveparade, Rainer Schaller, gegen die Polizei erhoben hat: Schaller zufolge habe die Einsatzleitung „alle Schleusen vor dem westlichen Tunneleingang öffnen lassen“. Durch diese Anweisung sei der Hauptstrom der Besucher unkontrolliert in den Tunnel gelangt, was zu der Katastrophe mit 20 Toten beigetragen habe (WDR.de; Zugriff vom 27.07.2010; Financial Times v. 27.07.2010, S. 1).
  15. Wie steht die Landesregierung zu der Einschätzung des Duisburger Planungsdezernenten Jürgen Dressler „augenscheinlich (habe) eine Kommunikationspanne zwischen Polizei und Veranstaltern am Tunnel“ zu der Katastrophe geführt, da infolgedessen der Zugang zum Gelände einseitig gesperrt worden sei, als zu viele Menschen auf das Gelände strömten (Rheinische Post v. 27.07.2010, Titelseite)?
  16. Auf welcher Informationsbasis haben Sie Ihre Pressemeldung vom 23. Juli 2010, in der sie den „bestmöglichen Schutz für die Menschen“ gewährleistet sahen, herausgegeben?

Mit freundlichen Grüßen