Sicher leben in Nordrhein-Westfalen
Viel Wirbel hat es um das Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zur Inneren Sicherheit „Sicher leben in Nordhrein-Westfalen“, das die Fraktion auf ihrer Klausurtagung am 23./24. November 2009 auf dem Petersberg bei Bonn beschlossen hat, gegeben. Bereits bevor das Positionspapier am 25. November 2009 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sprach die Opposition von „Privatisierung der Sicherheit“ (Hannelore Kraft, SPD) oder einem „Frontalangriff auf die Bürgerrechte“ (Monika Düker, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Und nun? Seitdem das Positionspapier der Öffentlichkeit zugänglich ist, können interessierte Bürgerinnen und Bürger – und natürlich auch Oppositionspolitikerinnen – auf 21 Seiten die Positionen der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Innere Sicherheit Schwarz auf Weiß nachlesen. Und das Echo in Presse und Öffentlichkeit ist überwiegend positiv.
Nordrhein-Westfalen soll auf Dauer das sicherste Land in ganz Deutschland werden, so heißt es gleich auf der ersten Seite des Positionspapiers. Was wir seit 2005 dafür getan haben, wird im zweiten Abschnitt des Papiers zusammengefasst (S. 2 f.): Angefangen von der personellen, technischen und organisatorischen Stärkung der Polizei bis hin zur Einführung neuer Studiengänge – wir haben mit der Regierungsübernahme einen Neuanfang in der Inneren Sicherheit eingeleitet. Und: Wir halten Kurs! Im dritten Abschnitt des Positionspapiers (S. 3 ff.) zeigen wir auf, wie die Innere Sicherheit, in der wir eine wesentliche Bedingung für die Erhaltung unserer Lebensqualität und eine Voraussetzung für die Stabilität unserer Gesellschaft erkennen, weiter verbessert werden kann. Dabei sind wir uns darüber im Klaren, dass wir unser Ziel, Nordrhein-Westfalen zum Land mit der niedrigsten Kriminalitätsrate und der höchsten Aufklärungsquote zu machen, nicht von heute auf morgen erreichen. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung sind wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereits gegangen: Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines novellierten Polizeigesetzes erfüllen wir den Koalitionsvertrag. Für die kommende Legislaturperiode streben wir weitere Modernisierungen des nordrhein-westfälischen Polizeirechts an. Die CDU-Landtagsfraktion will, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen die Befugnis zur so genannten Telekommunikationsüberwachung (S. 5), zur so genannten Onlinedurchsuchung (S. 6), zu verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen (S. 7 f.) sowie zur automatisierten Kennzeichenerfassung (S. 8) erhält. Im digitalen Zeitalter müssen die Instrumente der Gefahrenabwehr im Gleichklang mit der rasanten technischen Entwicklung stehen. Dabei geht es uns nicht um einen ungehinderten Zugriff auf die datengeschützte Kommunikation, sondern um absolute Ausnahmefälle. An die Zulässigkeit sind besonders strenge Anforderungen zu stellen, die im Positionspapier ausführlich und unmissverständlich dargestellt sind. Darüber hinaus spricht sich die CDU-Landtagsfraktion – im Einklang mit der Mehrheit der Bevölkerung – für mehr Videobeobachtung im öffentlichen Raum aus (S. 6 f.).
Insgesamt soll die Polizei gestärkt werden und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Zu diesem Zweck sollen zukünftig auch Angestellte im Polizeivollzugsdienst als Wachpolizei die Aufgaben des ständigen Objektschutzes übernehmen (S. 8 f.). In Berlin, Hessen und Sachsen hat man damit gute Erfahrungen gemacht – diese Erfahrungen wollen wir nutzen. Auf diesem Wege entlasten wir die Polizeibeamtinnen und -beamten in Nordrhein-Westfalen. Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass jeder von uns ein Maß an Sicherheit genießen kann, das weltweit Spitze ist. Deshalb gebührt ihnen unsere volle Unterstützung – auch in ideeller Hinsicht (S. 9 f.).
Im weiteren Verlauf befasst sich das Positionspapier mit der Frage, wie man den neuen Kriminalitätsformen wirkungsvoll begegnen kann (S. 10 f.), mit der konsequenten Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, rechts- wie linksextremistischer Gewalt und dem wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern (S. 11 ff.): Die Einführung einer Sexualstraftäter-Gefährderdatei nach bayerischem bzw. niedersächsischem Vorbild (S. 12 f.), die Schließung von Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung (S: 13 f.) und die Erprobung einer Gewalttäterdatei (S. 14) werden ebenso erwähnt wie – Opferschutz geht für uns vor Täterschutz! – die Einrichtung der Stelle eines Ombudsmanns für Opferschutz (S. 14 f.). Ein wesentlicher Teil des Positionspapiers ist der wirkungsvollen Bekämpfung der Jugendkriminalität gewidmet (S. 15-18). Dabei stellt die CDU-Landtagsfraktion klar, dass der Schutz unserer Jugend bereits bei einer auf Wertevermittlung ausgerichteten Erziehung in Familie, Kinderbetreuungseinrichtung und Schule beginnt (S. 15 f.). Dort, wo Prävention versagt, muss die Bestrafung deutlich und vor allem zeitnah ausfallen. Nur so lässt sich ein maximaler Besserungseffekt erreichen (S. 16 f.).
Einen weiteren Schwerpunkt des Positionspapiers stellt das Thema „Gewalt bei Demonstrationen und im Umfeld von Sportveranstaltungen“ dar (S. 18 ff.). Fast 1,3 Millionen Einsatzstunden der Polizeien des Bundes und der Länder sind mittlerweile pro Spielsaison erforderlich, um Sicherheit und Ordnung im Umfeld von Fußballspielen zu gewährleisten. Wochenende für Wochenende werden Polizistinnen und Polizisten Zielscheibe blinder Gewaltexzesse. Die im Positionspapier „Sicher leben in Nordrhein-Westfalen“ vorgestellten Maßnahmen sind geeignet, die Spirale der Gewalt zu durchbrechen. Schließlich spricht sich die CDU-Landtagsfraktion auf Bundesebene dafür aus, klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu schaffen (S. 20).
Bei alledem setzt die CDU-Landtagsfraktion nicht auf Alleingänge: Das Projekt „Innere Sicherheit in Freiheit“ muss Projekt der gesamten Gesellschaft sein, so heißt es im vierten Abschnitt des Positionspapiers (S. 20 f.). Wir verbinden Innere Sicherheit nicht mit der Vorstellung, Menschen Freiräume zu entziehen und sie zu bevormunden. Innere Sicherheit bedeutet für uns, die Grundrechte und die Lebensqualität der Menschen zu sichern und zu stärken. Jede einzelne Bürgerin, jeder einzelne Bürger in Nordrhein-Westfalen – gleich welcher Herkunft, Religion oder Weltanschauung – ist aufgerufen, sich an dem Projekt „Innere Sicherheit in Freiheit“ zu beteiligen. Insofern wollen wir einen gesellschaftlichen Wandel herbeiführen, der in ein neues, von gegenseitigem Respekt und Anerkennung geprägtes Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und staatlicher Gewalt auf der anderen Seite mündet (S. 21).







